Arbeiten in der Türkei
Arbeiten in der Türkei
Freitag, 17.Juli 2009Die Erlaubnis für Ausländer zum Arbeiten in der Türkei wird im Gesetz 4817 „Arbeitserlaubnis für ausländische Mitbürger“ geregelt. Das Gesetz gilt für alle Ausländer in der Türkei, die dort selbständig oder unselbständig arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren. Es enthält die obligatorische Verpflichtung, vor dem Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis für die Türkei zu beantragen. (weiterlesen…)
Bewerbung und Stellenbörsen
Donnerstag, 16.Juli 2009In der Türkei läuft ein Großteil der Suche nach Arbeit – wie auch in Deutschland – über Jobbörsen und Stellenbörsen im Internet. Doch auch die großen Tageszeitungen in der Türkei veröffentlichen, meist ebenfalls im Internet, Stellenangebote. Und in die Internetauftritte der deutschsprachigen Zeitungen der Türkei lohnt sich eventuell ebenfalls ein virtueller Blick bei der Jobsuche in der Türkei. Passende Links haben wir Ihnen hier zusammengestellt: (weiterlesen…)
